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2) Unterstützung des Reichswehrministeriums bei Erfassung von Bewaffnungsgegenständen usw.
Der Reichswehrminister trägt vor und findet die Zustimmung der Mitglieder. Ein Beschluß zu diesem Punkte der Tagesordnung wird nicht gefaßt7.
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„Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik” online
Der Reichswehrminister trägt vor und findet die Zustimmung der Mitglieder. Ein Beschluß zu diesem Punkte der Tagesordnung wird nicht gefaßt7.