1.158.1 (str2p): 1. Verhör vor der Reparationskommission.

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1. Verhör vor der Reparationskommission1.

1

S. hierzu Dok. Nr. 189.

Staatssekretär Fischer trug die Gedankengänge vor, welche er bei dem Verhör vor der Reparationskommission zu entwickeln gedenke. Grundlage solle insbesondere eine Denkschrift sein, die im Einvernehmen zwischen dem Reichsfinanzministerium, dem Reichswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amte ausgearbeitet worden sei2.

2

Der RK hatte StS Fischer am 18.11.23 Leitsätze übermittelt, auf denen dieser seine Ausführungen vor der Repko aufbauen sollte, nachdem diese am 13.11.23 beschlossen hatte, dem dt. Antrag vom 24. 10. zu entsprechen, daß die dt. Regierung den Stand der Hilfsmittel und Leistungsfähigkeit sowie ihre Maßnahmen zur Sanierung der Finanzlage darstelle.

Es seien folgende Fragen hinsichtlich des taktischen Verhaltens zu klären: einmal, ob auf den durch Herrn Freund in Paris vorgezeigten Brief des Herrn Reichskanzlers3 Bezug zu nehmen sei und bejahendenfalls, wie der zwischen[1150] den Zusagen dieses Briefes und der negativen Fassung des Ressortgutachtens4 bestehende Widerspruch zu behandeln sei; sodann, wie man sich den belgischen Monopolvorschlägen5 gegenüber verhalten solle.

3

Dem RK hatte StS Fischer am 18.11.23 hierzu geschrieben, auf Grund der Entscheidung der Repko vom 13.11.23, deutsche Regierungsvertreter über Lage und Aussicht der deutschen Finanzen und Wirtschaft zu hören, habe er mit den Ressorts Besprechungen geführt, deren Ergebnis für Gegenwart und Zukunft nicht positiv sei. „Nachdem andererseits der Herr Reichskanzler in seinem Brief vom 16. Oktober ds.J. an Herrn Dr. Freund [Dok. Nr. 142]. Willensmeinungen kundgegeben hat, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich positivere Äußerungen des deutschen Vertreters von dem Vorsitzenden der französischen Delegation der Reparationskommission erwartet werden können, bedarf ich einer persönlichen Instruktion durch den Herrn Reichskanzler, um die Richtlinien für meine Äußerungen vor der Reparationskommission festlegen und die Äußerung im einzelnen ausarbeiten zu können.“ Davon hänge die endgültige Fassung der deutschen Bemerkungen in der Sitzung der Repko am 23.11.23 ab. Wegen seiner umfangreichen Arbeiten bis zur Abreise nach Paris hatte Fischer um Gelegenheit zum mündlichen Vortrag am folgenden Tag gebeten (Pol.Arch.: Büro RM PA, Bd. 1).

4

Nach den Leitsätzen (s. o. Anm. 2) sollte der frz. Plan eines Prüfungsausschusses nicht gefördert und kein Moratoriumsantrag gestellt werden. Die Erörterung einer Finanzkontrolle war möglichst zu vermeiden. Auf den dt. Standpunkt zur Ruhrbesetzung und ihrer wirtschaftlichen Folgen sollte verwiesen werden, aber es war eine Untersuchung der Legalität der Sanktionen zu vermeiden. „Es ist ferner der Standpunkt zu vertreten, daß die Reparationskommission bei der Beurteilung der Fähigkeit von Deutschland, Leistungen zu Reparationszwecken auszuführen, an die durch Frankreich und Belgien ausgeführten Pfandnahmen trotz der Aufgabe des passiven Widerstandes nicht in dem Sinne gebunden ist, daß sie die durch die Pfandnahme erzwungenen Leistungen als innerhalb der Leistungsfähigkeit von Deutschland liegend anzuerkennen hätte.“ Kämen die Micum-Verhandlungen zur Sprache, so sei zu erklären, daß die Haltung der RReg. nur vom Zwang der Verhältnisse bestimmt sei (R 43 I /40 , Bl. 60–63).

5

Zum belg. Monopolvorschlag s. Anm. 9 zu Dok. Nr. 61. – In den Leitsätzen war ausgeführt: „Sowohl bei der offiziellen Erläuterung der deutschen Bemerkungen zu den belgischen Vorschlägen, wie auch im übrigen, ist im Auge zu behalten, daß eine von dem Vertreter der deutschen Regierung bei dieser Gelegenheit erklärte Bereitwilligkeit, bestimmte Vorschläge, z. B. die Einrichtung von international finanzierten und ausgebeuteten Handelsmonopolen anzunehmen, oder bestimmte Leistungen zu bewirken, für die Zukunft jeden Verhandlungswert verliert. Erklärungen [zur] Annahme solcher Vorschläge oder Bereitwilligkeit zu künftigen Leistungen dürfen daher gegebenenfalls nur in bedingter Form und lediglich als Vorbereitung zu späteren Verhandlungen abgegeben werden“ (R 43 I /40 , Bl. 62).

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß der Brief des Dr. Freund bereits im September abgefaßt und von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß eine alsbaldige Wiedererlangung der Verfügung über das Ruhrgebiet nach Aufgabe des passiven Widerstandes stattfinden werde. Gerade der Gedanke, daß für solche Wiedererlangung des Ruhrgebietes jedes Opfer am Platz sei und von der deutschen Wirtschaft getragen würde, sei das Leitmotiv des Briefes gewesen. Inzwischen habe sich jedoch eine vollkommene Änderung der Sachlage dadurch ergeben, daß die französische Regierung nicht nur alle Zusagen, die sie an die Aufgabe des passiven Widerstandes von seiten Deutschlands geknüpft, nicht eingehalten habe, sondern vielmehr dazu übergegangen sei, die Wiederingangsetzung der Wirtschaft an der Ruhr mit allen erdenklichen Mitteln zu sabotieren6. Hierdurch sei eine so fundamentale Änderung in der gesamten Wirtschafts- und Finanzlage des Reichs eingetreten, daß die Leistungsfähigkeit zu Barzahlungen in der unmittelbaren Zukunft auf ein Minimum reduziert sei. Hinzu komme die schwere Deflationskrise, welche als Folge des Übergangs zur neuen Währung im ganzen Reiche herrsche und einen Stillstand der Wirtschaft in großem Umfange herbeigeführt habe.

6

Vgl. hierzu den Stand der Micum-Verhandlungen bzw. den Streit um § 17 der Vereinbarungen des Bergbaulichen Vereins mit der Micum.

Was die Monopole anbelange, so sei es zweckmäßig, auf die Gedankengänge des belgischen Graubuches nach Möglichkeit einzugehen7.

7

Nach Kapitel IV des belg. Graubuches erschienen die Erträge aus dem reinen Verbrauchsmonopol für Tabak, Bier, Weine und Alkohol, Zucker, Salz, Streichhölzer und Beleuchtungsmittel mit 1530 Mill. Goldmark gering und steigerungsfähig (R 43 I /39 , Bl. 288).

Minister Ritter machte darauf aufmerksam, daß zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Reichsfinanzministerium eine Meinungsverschiedenheit herrsche hinsichtlich der gegenüber den belgischen Monopolvorschlägen einzunehmenden[1151] Haltung. Das Reichsfinanzministerium glaube, sie aus sachlichen Gründen ablehnen zu müssen, während das Auswärtige Amt sich zwar in sachlicher Beziehung den Argumenten des Reichsfinanzministeriums nicht verschließe, es jedoch für taktisch zweckmäßig halte, sich auf eine rein negative Stellungnahme nicht zu beschränken, sondern ein Eingehen auf den Monopolgedanken in Aussicht zu stellen, falls hierdurch ein Weg zur Verständigung sich eröffne.

Es wurde übereinstimmend festgestellt, daß der Vorschlag des Auswärtigen Amts zu befolgen sei8.

8

StS Fischer hielt am 23.11.23 auf Grund dieser Richtlinien eine Rede vor der Repko (R 43 I /40 , Bl. 80–92).

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