Text
[1109] Nr. 266 a
Mündliche Erklärung der Reichsregierung zur Rheinlandfrage. 17. November 19231
BA: NL Jarres 6
Der Inhalt der heute abgegebenen Erklärung wurde den anwesenden Vertretern des besetzten Gebietes mündlich dahin ergänzt:
1. Die Reichsregierung steht mit den Landesregierungen2 auf dem in der mitgeteilten Erklärung festgelegten Standpunkt, daß jede Änderung des bestehenden staatsrechtlichen Verhältnisses zu Reich und Ländern nur auf verfassungsmäßigem Wege erfolgen kann.
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Danach in der Überlieferung v. Maltzans, dort aber ausgestrichen: „endgültig und unabänderlich“.
2. Daraus und aus der Einstellung der Reichsleistungen ergibt sich für die Bevölkerung des besetzten Gebietes eine Zwangslage, in der sie sich wohl <nur durch eine den Verhältnissen entsprechende Ausnutzung>3 der Selbstverwaltung wird helfen können4. Hierbei wird es zweckmäßig5 sein, daß von den Selbstverwaltungskörpern nicht einzeln, sondern gemeinschaftlich für das gesamte besetzte Gebiet verhandelt wird. Aus der Einstellung der Reichsleistungen ergibt sich, daß sich die Selbstverwaltungskörper, besonders in steuerrechtlicher Beziehung, über den Rahmen ihrer heutigen Befugnisse hinaus mit neuen Aufgaben zu befassen haben.
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Bei Jarres unterstrichen und am Rand ein Fragezeichen.
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In von Maltzans Überlieferung lautet dieser Satz korrigiert: „Nach Auffassung der Reichsregierung und der Landesregierungen liegt es nahe, die Lösung in der Richtung einer erweiterten Selbstverwaltung zu suchen.“
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Von Jarres in „richtig“ umgewandelt, dann wieder ausgestrichen.