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4. Mitteilungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.
a) Arbeitsbeschaffung.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab seiner Befürchtung darüber Ausdruck, daß bürokratische Hemmungen die Arbeitsbeschaffung gefährden würden, falls die Federführung beim Reichsarbeitsministerium verbleibe. Er bat, die Frage zu prüfen, ob sich nicht die Einsetzung eines besonderen Arbeitsbeschaffungskommissars empfehle.
b) Siedlung.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß auch die Frage der Siedlung ins Stocken geraten sei. Im Reichsarbeitsministerium beständen zahllose kaum zu überwindende Hemmungen. Das Reichsarbeitsministerium wünsche, daß er, der Reichsernährungsminister, die für die Siedlungsfragen zuständige Abteilung restlos übernehme. Mit gewissen Beamten, wie[115] z. B. Ministerialrat Gisbertz, werde er jedoch kaum zuammenarbeiten können. Wahrscheinlich werde er den Herrn Reichspräsidenten um den Erlaß einer Organisationsverordnung bitten, die ihn dann in die Lage setze, notfalls die Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand herbeizuführen.
c) Genossenschaften. […]
d) Getreidebewirtschaftung.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teilte mit, daß die Einführung eines Monopols für Getreidebewirtschaftung zur Zeit in Deutschland nicht möglich sei. Zwar hätten zum Beispiel England und die Schweiz ein Monopol. Die Situation sei hier jedoch völlig anders als in Deutschland, weil diese beiden Länder weniger Getreide produzierten als sie gebrauchten, Deutschland jedoch mehr. In Deutschland werde das Risiko der Einführung eines Monopols zu groß sein. Vor allem werde es nicht möglich sein, schon für die kommende Ernte eine richtige Organisation aufzuziehen. Immerhin werde die Frage der Einführung eines Monopols für Getreidebewirtschaftung weiter verfolgt werden.
In der nächsten Woche werde er diese sowie andere Fragen mit den Vertretern der Grünen Front19 besprechen20.
e) Veredelungswirtschaft. […]