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3. Kriegszustand mit Lettland.
Auf eine Anfrage des Reichsministers der Finanzen wird festgestellt, daß Deutschland sich auf Grund einer Erklärung der Lettländischen Regierung im Kriegszustand mit Lettland befindet8. Es wird in Aussicht genommen, die Grenzbehörden, insbesondere die Zollämter, entsprechend den tatsächlichen Möglichkeiten weiterarbeiten zu lassen.
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Unter dem Eindruck des sich verzögernden Rückzugs der dt. und weißruss. Baltikumtruppen unter Gen. von Eberhardt hatte die lettische Reg. Ulmanis durch ein an das AA am 26. 11. gerichtetes Telegr. dem Dt. Reich den Krieg erklärt und die diplomatischen Beziehungen abgebrochen (PA, Weltkrieg 20 d, Nr. 1 a, Bd. 60), während fast gleichzeitig unter Vermittlung der interall. Baltikumkommission zustandegekommene Waffenstillstandsverhandlungen zwischen dt. und lettischen Militärdienststellen erfolgreich verliefen (vgl. Schultheß 1919, II, S. 339 f.). Mil. Aktionen sind der lettischen Kriegserklärung nicht gefolgt; sie war vom brit. Vertreter in Riga bereits Anfang November als ein Manöver zur Durchsetzung von Schadensersatzforderungen für erlittene Kriegsschäden vorausgesagt worden (DBFP, 1st Series, Vol. III, S. 214). Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Denkschrift vom 30.7.20 zum GesEntw. betr. das vorläufige Abkommen über die Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen dem Dt. Reich und Lettland (RT-Bd. 363, Drucks. Nr. 286).