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3. Aufwertungsfragen.
Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß er mit den Parteien vereinbart[211] habe, daß nach Wiederzusammentritt des Reichstags2 eine Besprechung mit den Parteien über das weitere taktische Verfahren erfolgen solle3.
Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß die Aufwertungsgesetze nunmehr spätestens Donnerstag [26. 3.] früh weitergeleitet werden sollten4. Man müsse noch die Frage prüfen, ob und evtl. wann man mit der Presse des In- und Auslandes verhandeln könne.
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Die Vorlage dieser Gesetze an den RR erfolgt bereits unter dem 25. 3. (RR-Drucks. Nr. 54 und 56, Bd. 1925 I).
Der Reichskanzler schlug vor, die Presse des In- und Auslandes getrennt zu empfangen, und zwar möchten der Reichsminister des Auswärtigen, der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister der Justiz sich über den Empfang unter sich einigen. Die Weiterleitung der Gesetze soll jedenfalls vor dem Empfang der Presse erfolgen. Der Presseempfang ist für Donnerstag dieser Woche vorgesehen5.
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In der Presse werden am 26. 3. detaillierte Inhaltsübersichten über die beiden Aufwertungsgesetze veröffentlicht (z. B. „Tägliche Rundschau“; auch in: Schultheß 1925, S. 51 f.).