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12. Übergang der Seeschiffahrtsangelegenheiten auf das Reichsverkehrsministerium23.
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Über die langwierigen Auseinandersetzungen zwischen RWiMin. und RVMin. in dieser Angelegenheit s. Dok. Nr. 112, P. 6, dort bes. Anm. 7–11.
Nach einem kurzen Bericht des Reichsverkehrsministers über die formale Seite beschloß das Kabinett, nochmals sachlich die Angelegenheit zu verhandeln. Nach ausführlichen Darlegungen des Reichsverkehrsministers24, Exzellenz Lewald und des Reichswirtschaftsministers wurde der Einspruch des Reichswirtschaftsministers und sein Antrag, unter Aufhebung des Beschlusses der Verwaltungsabbaukommission es bei dem gegenwärtigen Zustand zu belassen, mit fünf gegen drei Stimmen abgelehnt. Die Seeschiffahrtsangelegenheiten gehen nunmehr auf das Reichsverkehrsministerium über25.
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Krohne hatte am 31.1.26 dem StSRkei mitgeteilt, „daß in den führenden Kreisen der Seeschiffahrt keine ernstlichen Bedenken gegen die in Aussicht genommene Zuständigkeitsregelung mehr bestehen [vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 112]. Neuere Pressestimmen und vor allem die Stellungnahme des Hamburgischen Senats […] lassen erkennen, daß die Durchführung des nach meiner Ansicht kaum Anlaß zu Zweifeln bietenden Kabinettsbeschlusses vom 26. Juni v. J. auch bei den deutschen Küstenregierungen keinem Widerstand mehr begegnet.“ (R 43 I/1950, Bl. 367).
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Ein entsprechender Erlaß der RReg. ergeht am 26. 5., s. RVBl. 1926, Nr. 13, S. 61.