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2. Gewährung von Krediten an das bodenständige Deutschtum im europäischen Ausland.
Der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichswirtschaftsminister berichteten über die Vorlage12.
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In der Vorlage des RAM vom 23. 3. wurde um Bereitstellung von 30 Mio RM für diese Kredite gebeten und zur Begründung u. a. dargelegt: Die dt. Minderheiten „stehen unter dem Druck eines sich ständig verschärfenden nationalen Chauvinismus der Mehrheitsvölker, unter deren staatlichem Regime sie leben. Dieses Regime geht in mehr oder minder verhüllter Form darauf aus, im Wege der Gesetzgebung und der Verwaltung, durch staatliche und private Maßnahmen die wirtschaftlichen Grundlagen des Deutschtums zu zerschlagen.“ Es sei eine Aufgabe dt. Politik, den meist jahrhundertealten nationalen Besitzstand und die wirtschaftliche Organisation der dt. Minderheiten zu erhalten (R 43 I/121, Bl. 361-363).
Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich mit dem Antrag, den Reichsminister der Finanzen zu ermächtigen, einen Betrag für den bezeichneten Zweck in den Nachtragsetat einzustellen, einverstanden. Bezüglich der Höhe des Betrages bat er, sich noch mit dem Reichsminister des Auswärtigen verständigen zu dürfen.
Der Reichskanzler stimmte dem so erbetenen Antrag zu.
Das Kabinett erteilte die Ermächtigung12a.
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Zur Durchführung der Kreditaktion vgl. Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik der Weimarer Republik, S. 91 ff.