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2. Außerhalb der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Reichseisenbahn.
[Der Reichsfinanzminister berichtete über die Verhandlungen des Organisationskomitees in London über den Entwurf des Reichsbahngesetzes. Schwierigkeiten bereite noch die Regelung der künftigen Rechtsstellung der Kleinbahnen sowie die Regelung der Besoldungsfrage.
Das Kabinett billigte die vom Reichsfinanzminister und vom Reichsverkehrsminister[894] vereinbarten Instruktionen an die deutschen Mitglieder des Organisationskomitees1.]
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In der Anlage zum Protokoll befindet sich ein Instruktionstelegramm des RVM vom 17. 7. an die dt. Mitglieder des Organisationskomitees, Bergmann und Vogt, in London. Die Instruktion fixiert die Auslegung bzw. die Änderungswünsche des Kabinetts zu § 10 (Rechtsstellung der Kleinbahnen) und zu § 25 (Dienstbezüge) des Entwurfs des RB-Gesetzes.