Text
1. Durchbildung der Reichswasserstraßenverwaltung1.
- 1
In seiner Kabinettsvorlage vom 6.5.27 trat RVM Koch, an entsprechende Pläne seines Amtsvorgängers Krohne anknüpfend (vgl. Dok. Nr. 44, P. 2), für die Schaffung einer reichseigenen Verwaltung der Reichswasserstraßen ein. Die bisherige Verwaltung durch Länderbehörden in der Mittel- und Unterinstanz sei aus verfassungsrechtlichen und organisatorischen Gründen nicht länger tragbar. Der Widerstand der Länder gegen die Übertragung der gesamten Reichswasserstraßenverwaltung auf Reichsbehörden gehe in erster Linie von Preußen aus. Der RVM beantragte, „1. daß die Reichsregierung der Notwendigkeit der Durchbildung der Reichswasserstraßenverwaltung in den Mittel- und Unterbehörden abschließend zustimmt und 2. mich beauftragt, alsbald die hierfür den parlamentarischen Instanzen zu machenden Vorlagen der Reichsregierung zur Beschlußfassung vorzulegen“ (R 43 I/2151, Bl. 283–286).
Der Reichsverkehrsminister erbat vom Reichskabinett einen Beschluß, der ihn beauftrage, eine Kabinettsvorlage über die endgültige Durchführung der Reichswasserstraßenverwaltung auch bei den mittleren und unteren Behörden vorzulegen. Dem gegenwärtigen Schwebezustand müsse ein Ende gemacht werden, er habe für die Beamtenschaft die größten sachlichen und moralischen Nachteile.
Der Reichsminister der Finanzen bat, zum jetzigen Zeitpunkt von der Inangriffnahme dieses Streitpunktes abzusehen. Es würde dadurch die sich anbahnende Verständigung mit Preußen wieder zerschlagen werden.
Der Reichskanzler bestätigte, daß Preußen in dieser Frage gänzlich unnachgiebig sei.
Auf Vorschlag des Reichskanzlers erklärte sich der Reichsverkehrsminister damit einverstanden, zunächst nochmals eine Denkschrift über den gegenwärtigen[868] Stand der Frage und die nach Ansicht des Reichsverkehrsministeriums bestehenden Möglichkeiten einer Bereinigung vorzulegen. Auf Grund dieser Denkschrift solle dann im September eine erneute Kabinettsberatung stattfinden2.