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14. Außerhalb der Tagesordnung: Preußenkasse36.
Reichsminister Dr. Popitz führte aus, nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs seien die Verträge, die Preußen mit dem Reich wegen der Überleitung der Preußenkasse geschlossen hätte, unwirksam. Es käme in Frage, das Kabinett Braun zu ersuchen, die Verträge seinerseits abzuschließen. Dieses wäre bereit dazu. Unterbliebe dieser Schritt, so setze sich die kommissarische Regierung[101] dem Vorwurf aus, über wichtige Rechte Preußens in einer ungültigen Form verfügt zu haben.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hatte politische Bedenken. Die Auswirkungen einer solchen Maßnahme wären möglicherweise für das Kabinett nicht zu ertragen. Er sprach sich für dilatorische Behandlung der Angelegenheit aus.
Der Reichsminister des Innern widersprach. Die gegenwärtige Reichsregierung könne in ihrem Streben nach innerem Frieden den vorgeschlagenen Schritt tun. Mit unfreundlichen Kommentaren, insbesondere der Asphaltpresse, sei allerdings zu rechnen. Ihnen könne bis zu einem gewissen Grade durch eine entsprechende Pressenotiz vorgebeugt werden. Es empfehle sich nicht, das Urteil des Staatsgerichtshofs restlos zu umgehen.
Der Reichskanzler schloß sich diesen Ausführungen an. Er hielt es nicht für richtig, Prestigepolitik zu treiben. Es handele sich um eine Formfrage, die zu lösen sei, um einen rechtlichen unangreifbaren Zustand zu schaffen, zumal in einer Geldangelegenheit. Reichsminister Dr. Popitz wird eine kurze Pressenotiz herausgeben.