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5. Winterhilfe8.
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RPräs. und RReg. hatten am 14.9.31 zusammen mit der Dt. Liga der freien Wohlfahrtspflege einen Aufruf zur Winterhilfe erlassen (R 43 I/839, Bl. 143–145; WTB Meldung Nr. 1926 vom 14.9.31 a.a.O., Bl. 146).
Der Reichsminister der Finanzen brachte zur Sprache, daß am kommenden Tage im Haushaltsausschuß des Reichstages eine Erklärung zu den Anträgen der Parteien auf Bereitstellung einer Winterhilfe für die Erwerbslosen abzugeben sei9. Es wurde festgestellt, daß für die verbilligte Abgabe von Hausbrand und von Brot in ausreichendem Maße vorgesorgt ist und daß hierfür auch gewisse zusätzliche Reichsmittel verfügbar gemacht werden können.
[2015] Darüber hinaus vertrat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft den Standpunkt, daß auch für die verbilligte Abgabe von Fleisch Reichsmittel bereit gestellt werden müßten.
Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß er einstweilen keine Möglichkeit sehe, die erforderlichen Reichsmittel verfügbar zu machen. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, wurde die Weiterberatung an eine Chefbesprechung verwiesen, die unter dem Vorsitz des Reichskanzlers am Freitag, den 27. November vormittags 9¾ Uhr stattfinden soll10.
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Das Ergebnis der Chefbesprechung wurde nicht ermittelt. Es wurden Reichsmittel für den verbilligten Bezug von Frischfleisch (Runderlaß des RArbM und REM vom 8.12.31, R 43 I/839, Bl. 242–252) und Hausbrandkohle (Runderlaß des RArbM und RIM vom 23.12.31, R 43 I/839, Bl. 260–264) zur Verfügung gestellt.
Zur Ministerbesprechung insgesamt siehe auch den Tageseintrag Luthers vom 26.11.31, auszugsweise abgedruckt in: Schulz, Politik und Wirtschaft in der Krise, Dok. Nr. 367.