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5. Reichsjugendwohlfahrtsgesetz2.
Reichsminister Koch trug vor, welche abweichende Stellung der Reichsrat zu einigen Punkten des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes genommen habe. Auf seinen Antrag wird beschlossen, den Gesetzentwurf im Reichstag unter Darlegung der abweichenden Stellung des Reichsrats einzubringen3.
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Siehe dazu die Doppelvorlage an den RT, RT-Drucks. Nr. 1666, Bd. 366, aus der die unterschiedlichen Standpunkte der RReg. und der Landesregierungen deutlich werden.