Text
[Anlage]
Fragen an Lloyd George, betreffend den Inhalt des von uns vorzuschlagenden Arrangements:
1. | Die Kohlenlieferung Deutschlands beläuft sich | |
a) | auf 2 000 000 t monatlich | |
b) | vom 1. August 1920 an | |
c) | auf vorläufig 6 Monate | |
d) | ohne Erhöhung bis dahin durch die Reparationskommission. | |
2. | Die Entente bezahlt die Kohlen | |
a) | bis zur Höhe des Inlandpreises in bar ohne Bindung oder durch Anrechnung auf das Reparationskonto | |
b) | mit der Differenz zum Weltmarktpreis (d. s. jetzt ungefähr 45 sh.p.t.) in bar zur Besserung der Lebenshaltung der Bergarbeiter. | |
3. | Die Bestimmungen der Décision werden solange außer Anwendung gesetzt. | |
4. | I. Deutschland erhält die freie Distribution über die oberschlesische Kohle zurück oder die Zusage einer monatlichen Zuweisung von 1,5 Mio Tonnen (statt 1,2) aus Oberschlesien. | |
II. Die Alliierten sind sofort bereit, eine gemischte Kommission zur Untersuchung der Förderungs- und Ernährungsfrage im Minengebiet nach Essen zu entsenden. | ||
III. Die Alliierten sind bereit, Deutschland zur Beschaffung von Lebensmitteln, industriellen und landwirtschaftlichen Rohstoffen einen angemessenen Vorschuß zu gewähren. |