Text
1. Verlautbarung der Reichsregierung.
Es wurde der anliegende Entwurf einer Verlautbarung2 erörtert.
Staatssekretär Dr. Meissner schlug im Auftrage des Reichspräsidenten folgende Abänderungen vor:
1. | Statt „um Neuwahlen spätestens am 20. Mai zu ermöglichen“ zu sagen: „um Neuwahlen spätestens in der zweiten Hälfte des Mai zu ermöglichen“. |
2. | Statt „der Herr Reichspräsident hat der Reichsregierung kundgetan, daß er mit ihr pp.“ zu sagen: „der Herr Reichspräsident hat der Reichsregierung kundgetan, daß er aus vaterländischem Interesse mit ihr pp.“ |
Gegen die Abänderungen erhob sich kein Widerspruch.
Der Reichsminister des Innern schlug vor, dem Gedanken keinen Ausdruck zu verleihen, daß gemäß dem Wunsch der Reichsregierung der von ihr in Aussicht genommene späteste Wahltermin unbedingt eingehalten werden müsse.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers stellte fest, daß ein etwaiger dahingehender Antrag keine Mehrheit finden werde.
Das Reichskabinett stimmte sodann dem beiliegenden Entwurf einer Verlautbarung zu3.
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Beschlossener Text der Verlautbarung: „Die Reichsregierung hat den Parteien für die Verhandlungen des Reichstags bis zum Ablauf des Etatsjahres [31. 3.] ein Notprogramm vorgelegt. Sie legt auf seine restlose Durchführung zur Wirksammachung der vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidendes Gewicht. Sie wird nach Erledigung des Programms – selbstverständlich auch für den Fall seines Scheiterns – die Auflösung des Reichstages vom Herrn Reichspräsidenten erbitten. Die Reichsregierung wird ihrerseits alle Vorkehrungen treffen, um Neuwahlen spätestens in der zweiten Hälfte des Mai zu ermöglichen. Sollte wider Erwarten zur Durchführung von Restpunkten des Programms der Reichstag über das Ende des Etatsjahres hinaus beraten müssen, so fordert die Reichsregierung, daß hierfür im Reichstag die geschäftsmäßigen Voraussetzungen geschaffen, die Verhandlungen aber so geführt werden, daß der von ihr in Aussicht genommene späteste Wahltermin eingehalten werden kann. Der Herr Reichspräsident hat der Reichsregierung kundgetan, daß er aus vaterländischem Interesse mit ihr der restlosen Durchführung des Notprogramms ausschlaggebende Bedeutung beimißt und daß er einen dem Vorhaben der Reichsregierung entsprechenden Auflösungstermin in Aussicht nehmen wird.“ (R 43 I/1428, Bl. 320 und 324 f.). Diese Kundgebung der RReg. wurde durch WTB Nr. 288 vom 18.2.28 veröffentlicht (R 43 I/1498, Bl. 313).