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5. Wiederbesetzung der Stelle des Staatssekretärs im Reichsministerium für die besetzten Gebiete.
[Dem Vorschlag des RM Fuchs, den Generalkommissar Schmid zum Staatssekretär zu ernennen, widerspricht RSparKom. Saemisch unter Hinweis auf die VO zum Beamtenabbau. Der RK schlägt vor, Schmid ohne Ernennung zum StS in den Beamtenapparat einzugliedern. Die Angelegenheit soll später nochmals behandelt werden28.]
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Auf Grund besonderer beamtenrechtlicher Forderungen Schmids zogen sich bis in die Zeit des dritten Kabinetts Marx die Verhandlungen über seinen Status hin. Die Ernennung zum StS wurde am 28.5.26 unter P. 6 der Ministerbesprechung beschlossen.