2.57.1 (vsc1p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Tomatenzoll.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Tomatenzoll.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug vor, daß er mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft dahin einig gehe, den Tomatenzoll für die Zeit bis zum 1. März d.Js. von 20 auf 12, evtl. 9 RM herabzusetzen1. Irgendeine Beeinträchtigung der deutschen Landwirtschaft sei hierdurch nicht zu befürchten.

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Aus einer Aufzeichnung des AA für den RAM vom 16.1.1933 ergibt sich, daß mit dem Auslaufen des dt.-niederländischen Handelsvertrags der Tomatenzoll für das Winterhalbjahr von 6 RM auf 20 RM gestiegen sei. Betroffen sei Spanien, das als einziges Land in dieser Jahreszeit Tomaten von den Kanarischen Inseln nach Deutschland exportiere. Die plötzliche Absatzerschwerung habe unter der dortigen Bevölkerung „eine ziemliche Erregung“ verursacht und die Hafenarbeiter drohten mit einem Streik gegen deutsche Schiffe, denen damit auf der Südamerika- und Afrikafahrt großer Schaden zugefügt werden könnte. Die durch Devisenrestriktionen und andere Streitfragen zur Zeit ohnehin angespannten Beziehungen zu Spanien könnten durch die Herabsetzung des Tomatenzolls gebessert und Spanien auch „in anderen Fragen nachgiebiger“ gemacht werden. „In einer Zeit, wo die Handelsbeziehungen zu so vielen Ländern gespannt oder gefährdet sind (Holland, Schweden, Jugoslawien, Schweiz, Argentinien, Chile), können wir es uns nicht leisten, auch noch mit Spanien in einen Konflikt zu kommen, zumal in dieser Jahreszeit eine deutsche Tomatenproduktion in Deutschland nicht zu schützen ist.“ (R 43 I /1086 , Bl. 75–77).

Das Reichskabinett stimmte der beabsichtigten Zollsenkung zu.

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