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1. Durchführung der Ablieferung von Binnenschiffen1.
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Es geht um die Durchführung der Binnenschiffsablieferung nach § 6, Anlage III, Teil VIII des Friedensvertrages; über den Stand der Angelegenheit informiert das folgende Fernschreiben der dt. Friedensdelegation in Paris vom 1.6.1921: „1. Infolge gestern abgeschlossener Vereinbarung mit Frankreich über Binnenschiffsabgabe zur Wiedergutmachung halten Unterzeichnete Prüfung der Lage und weiteren Vorgehens betreffend Neubauanerbieten an Belgien mit Rücksicht auf deutsche Rheinschiffahrt für unerläßlich. Verhandlungen mit Frankreich endeten damit, daß unter Aufwendung erheblicher Reichsmittel alle deutschen Ströme außer Rhein von Schiffsabgabe an Frankreich ganz frei bleiben, so daß deutsche Rheinschiffahrt allein und wesentlich über das Maß der erwarteten Mehrbelastung hinaus getroffen wird, obwohl sie bereits nach Art. 357 des Friedensvertrages verheerend durch beträchtliche Abgabe besten Schiffmaterials sowie sonst seit Waffenstillstand und durch Friedensvertrag aufs Schwerste geschädigt. Rheinvertreter mußte daher Abkommen mit Frankreich bei aller Würdigung der schwierigen Lage, der an sich beachtenswerten Erfolge unserer Unterhändler und der dabei für das Reich erzielten Ersparnisse gegen Abkommen mit Frankreich vom Standpunkt der deutschen Rheinschiffahrt entschieden Bedenken einlegen. – 2. Jetzt beginnen gleichartige Verhandlungen mit Belgien, dessen Forderungen ebenfalls ausschließlich zu Lasten der Rheinschiffahrt gehen. Hier haben deutsche Unterhändler noch völlig freie Hand und letzte Möglichkeit des Ausgleichs durch angemessene Heranziehung anderer Stromgebiete. Freistellung des Rheins von jeder weiteren Belastung, sei es durch Schiffsabgabe aus Beständen, sei es durch Neubau von Rheinschiffen, muß bei Verhandlungen mit Belgien oberster Grundsatz sein. Wir beantragen daher Anweisung an deutsche Unterhändler, erstens Sonderabkommen nur zu treffen mit Belgien, falls es Schiffslieferungen entsprechend Reparationsgedanken genau nach verlorenen Typen aus deutschen Beständen oder in Neubauten annimmt, andernfalls zweitens auf Schiffsabgaben nach § 6 aus Beständen nach Maßgabe aufgestellter Listen zu bestehen, wobei in beiden Fällen keinerlei Abgabe vom Rhein in Betracht kommt. Im Namen unseres Stromgebietes, das über Hälfte deutschen Wasserverkehrs bewältigt und für das gesamte Wirtschaftsleben West- und Süddeutschlands von ausschlaggebender Bedeutung ist, sowie zum Schutze von ohnehin schwer bedrängten Rheinlande bitten wir dringend. Beantrage Weisung sofort zu geben.“ (R 43 I/20, Bl. 170).
Reichsminister Dr. Rathenau trägt den Inhalt der Aufzeichnung vom 9. Juni 1921 vor und spricht sich dafür aus, dem Neubauabkommen mit Belgien zuzustimmen2.[58] Für den Fall, daß der Abschluß des Abkommens nicht so dringlich sei, wie es jetzt den Anschein habe, wolle er nochmals in Verhandlungen mit den Interessenten der Rheinschiffahrt und der Schiffahrt auf den übrigen Flußgebieten eintreten. Er weist darauf hin, daß bei Annahme des Abkommens eine starke Opposition der Interessenten der Binnenschiffahrt3 zu erwarten sei.
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Der RMWiederaufbau hatte mit Begleitschreiben vom 9.6.1921 der Rkei eine Aufzeichnung über die Durchführung der Binnenschiffsablieferung übersandt und um Abstimmung im Kabinett über Annahme oder Ablehnung eines mit Belgien abzuschließenden Neubauvertrages, der erneut die Rheinschiffahrt zugunsten der übrigen Flußgebiete belasten würde, gebeten und angefügt, daß er bei Abwägung aller Gründe dem Abkommen zustimme (R 43 I/20, Bl. 230-233).
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Verbessert aus (richtig) Rheinschiffahrt.
Reichsminister Groener hält ebenso wie Reichsminister Dr. Rathenau die Annahme oder Ablehnung des Abkommens für eine Opportunitätsfrage. Er macht darauf aufmerksam, daß die Schiffahrt auf den östlichen Wasserstraßen zur Zeit brach liege, wir also Kähne abgeben könnten, die zur Zeit überflüssig seien; auch führen auf den östlichen Flüssen meist alte Kähne, so daß unsere eigenen Landsleute nach Abgabe der Kähne neue, also wertvollere, erhalten würden. Doch sei nicht zu verkennen, daß die Lage für die Schiffer auf den östlichen Flüssen insofern besonders schwierig sei, als die Schiffe zum größten Teil als Wohnstätten dienten, die Schiffer also nach Abgabe ihrer Kähne anderweit untergebracht werden müssen. Auch würden die Schiffer bei der fünffachen Entschädigung, die ihnen zugedacht sei, kaum in der Lage sein, sich neue Schiffe zu bauen, während die großen Schiffahrts-Unternehmungen des Rheins mit diesem Betrag eher auskommen könnten. Er hält eine nochmalige Aussprache mit den Interessenten für wünschenswert.
Das Kabinett stimmt dem Antrage des Reichsministers Dr. Rathenau auf Annahme des Abkommens und evtl. nochmalige Verhandlungen mit den Interessenten zu.