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3. Entwurf einer Bekanntmachung über Gewährung von Beihilfedarlehen zur Förderung des Wohnungsbaues2. […]
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Es handelt sich um eine inflationsbedingte Änderung der zur Ausführung des Gesetzes vom 12.2.1921 (RGBl. 1921 I, S. 175) erlassenen Bekanntmachungen vom 19.2.1921 und 12.1.1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1921, S. 130 und 1922, S. 23).