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2. Entwurf eines Gesetzes über die Pflichten der Beamten zum Schutze der Republik.
[Zu den Artikeln I und II des Entwurfs8 beschließt das Kabinett redaktionelle Änderungen, zu Artikel III eine Neufassung durch das Reichsministerium des Innern.]
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Der Entwurf (R 43 I/2552, Bl. 255-257) gelangt am 6.7.1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 4680, Bd. 374).