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1. Besoldungsfragen.
Reichsminister Dr. Hermes macht davon Mitteilung, daß am vorigen Sonnabend, dem 22. d. Mts., im Reichsfinanzministerium Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die durch die sinkende Kaufkraft des Geldes notwendig gewordenen Erhöhungen der Beamtengehälter stattgefunden haben. In den frühen Morgenstunden des Sonntag sei folgende Einigung erzielt worden: für Juli solle der Teuerungszuschlag um 55%, für August um 80% erhöht werden. Dies bedeute für Juli eine Erhöhung der Gesamtbezüge auf das Jahr gerechnet um 24%, für August um 34%. Am Mittwoch [26.7.22] solle die Angelegenheit den 8. Ausschuß beschäftigen1. Falls dieser zustimme, könnten vorschußweise Auszahlungen erfolgen. Im Herbst müsse dann der Reichstag die Erhöhung formell genehmigen. Er habe mit Parteiführern verhandelt, und er bäte das Kabinett, der Vereinbarung zuzustimmen. Für Juli betrage die Belastung auf das Jahr gerechnet 48 Milliarden, für August weitere 23 Milliarden. Es entstehe daher eine Etatbelastung von insgesamt 71 Milliarden.
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Am 26.7.1922 teilt der RFM den Reichsressorts mit: „Die zuständigen Ausschüsse des RR und der 8. Ausschuß des RT haben sich damit einverstanden erklärt, daß – vorbehaltlich der endgültigen Regelung durch ein nach Wiederzusammentritt des Reichstages zu verabschiedendes Gesetz – die Bezüge der Beamten, Angestellten, Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen […] ausgezahlt werden.“ (R 43 I/2564, Bl. 272 f.).
Das Kabinett stimmte dem Vorschlage des Herrn Reichsministers der Finanzen zu.