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1) Ruhrangelegenheiten.2
Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß bisher oberster Grundsatz der im Ruhrgebiet anzuwendenden Taktik gewesen sei, keine französischen oder belgischen Behörden in irgendeiner Form in Anspruch zu nehmen. Nun[350] verlange die Besatzung die Abstempelung der Schiffsmanifeste. Es sei dies eine reine Formalität, von deren Erfüllung unter Umständen die Aufrechterhaltung der Betriebe abhängig sei.
Nach längerer Aussprache faßte das Kabinett einen Beschluß dahin, daß die Regierung nicht in der Lage sei, an den bisherigen Richtlinien irgend etwas zu ändern. In Ausnahmefällen sollen die lokalen Stellen Entscheidung treffen. Eine Zentralisierung in Berlin solle nicht stattfinden.