Text
3) Ehemalige militärische Bildungsanstalten.
[In Anbetracht der schwierigen Finanzlage des Reiches erklärt sich das Kabinett damit einverstanden, daß die ehemaligen militärischen Bildungsanstalten des Reiches den Ländern zur Verwendung als bürgerliche Bildungsanstalten überlassen werden. Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, in diesem Sinne mit den zuständigen Stellen in Preußen und Sachsen zu verhandeln. Der verfassungsrechtlichen Frage nach der Zulässigkeit von Reichsschulen soll mit dieser Entscheidung jedoch in keiner Weise vorgegriffen werden.]