2.214.1 (cun1p): 1) Ausführungsanweisung zu den Richtlinien über die Schadloshaltung der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reichs, der Länder und Gemeinden sowie der Geistlichen und Lehrpersonen in den besetzten und Einbruchsgebieten für Sach- und Personenschäden sowie Richtlinien von nicht beamteten Ausgewiesenen für Personen- und Sachschäden. [abgesetzt]
1) Ausführungsanweisung zu den Richtlinien über die Schadloshaltung der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reichs, der Länder und Gemeinden sowie der Geistlichen und Lehrpersonen in den besetzten und Einbruchsgebieten für Sach- und Personenschäden sowie Richtlinien von nicht beamteten Ausgewiesenen für Personen- und Sachschäden. [abgesetzt]