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2) Rundschreiben an die Länderregierungen über den Ausnahmezustand.
Der Herr Reichsminister der Justiz hat Bedenken gegen die Absendung[660] des Rundschreibens6. Er glaube, daß ein solches Schreiben in der gegenwärtigen politisch gespannten Zeit Mißstimmung bei den Ländern erzeugen könne.
Der Herr Staatssekretär im Reichsministerium des Innern erwähnt hierauf, daß ja der Zeitpunkt der Absendung des Rundschreibens noch nicht festgelegt sei, man könne also den Bedenken des Reichsministers der Justiz dadurch entgegenkommen, daß man wegen des Zeitpunktes der Absendung des Schreibens mit dem Herrn Reichspräsidenten Fühlung nehme7.
Der Herr Reichsminister der Justiz ist damit einverstanden.