Text
1. Entwurf eines weiteren Gesetzes über die Aussetzung von Verfahren1.
Das Reichskabinett war sich darüber einig, daß bei der ersten Beratung des weiteren Gesetzentwurfs über die Aussetzung von Verfahren im Plenum des Reichstages die Abgabe einer Regierungserklärung notwendig sei, die zweckmäßigerweise der Reichskanzler abzugeben habe.
Es wurde die aus der Anlage ersichtliche Erklärung gebilligt2.
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Diese Erklärung wurde vom RK in der RT-Sitzung vom 1. 7. abgegeben (RT-Bd. 390, S. 7749). Am 2. 7. nahm der RT den GesEntw. mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit an (RT-Bd. 390, S. 7811 f.). Am 9.7.26 wurde das „Weitere Gesetz über die Aussetzung von Verfahren“ ausgefertigt (RGBl. I, S. 399).