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1. Teuerungszulagen.
Nach Vortrag des Ministerialdirektors von Schlieben über den Stand der Angelegenheit und die seitens der Regierung zu machenden Vorschläge1 fand eine eingehende Erörterung statt. Über die Frage der Einführung eines Mindestteuerungszuschlags wurde abgestimmt. 3, äußerstenfalls 4 Stimmen waren dafür, 6 dagegen. Im übrigen wurde den Vorschlägen zugestimmt und das Reichsfinanzministerium ermächtigt, auf dieser Basis mit den Spitzenorganisationen zu verhandeln2.
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Siehe Dok. Nr. 65, Anm. 3.
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Am 24.8.1921 fanden in der Rkei „Besprechungen mit den Parteiführern und Spitzenorganisationen der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Reichsbehörden“ statt, bei denen die Parteien dem Vorschlag der Regierung zustimmten unter der Voraussetzung, daß sich diese mit den Spitzenorganisationen einigen würde; die Spitzenorganisationen wollten sich bis zum nächsten Tage zu den Vorschlägen der Regierung äußern, nachdem sie insbesondere den Mindestteuerungszuschlag oder einen differenzierten Zuschlag gefordert hatten (Protokoll in R 43 I/2562, Bl. 188). – Am 25.8.1921 konnte sich die Regierung nach einem kurzen Vermerk Wevers mit den Spitzenorganisationen einigen; danach sollte sich der Teuerungszuschlag gegenüber dem Regierungsvorschlag in der Ortsgruppe A um 13% auf 93%, in den Ortsgruppen B–E um 15% auf 91%, 89%, 87% und 85% erhöhen (R 43 I/2562, Bl. 189-191 und WTB-Meldung vom 26.8.1921).