1.69.4 (bru3p): 4. Städtische Tarife.

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[2046]4. Städtische Tarife.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg gab einen Überblick über den Stand der Frage17. Die Lage der einzelnen Betriebe sei sehr unterschiedlich. Die Gebühren spielten in einer großen Zahl von Gemeinden eine ausschlaggebende Rolle.

17

Vgl. hierzu Dok. Nr. 577, P. 3.

Deswegen werde es notwendig sein, die Regelung dem Reichskommissar für die Preisüberwachung18 anzuvertrauen. Gegen Gemeinden müsse nötigenfalls im Aufsichtswege eingeschritten werden. Allerdings seien dann gegebenenfalls Schadenforderungen zu erwarten. Zweckmäßig würde nur der Grundsatz aufgestellt, daß sich die Lohnersparnisse mit dem 1½fachen Betrage auswirken müßten19.

18

Die RReg. ernannte aufgrund der 4. NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 8.12.31, Erster Teil, Kapitel II § 1 (RGBl. I, S. 699 , hier S. 702) den Leipziger Oberbürgermeister Goerdeler zum RKom. für die Preisüberwachung. Goerdeler trat am 10.12.31 sein Amt an: Der RPräs. mußte am 8. 12. den OB Goerdeler zur Übernahme des Amtes überzeugen: Vermerk des StS Pünder vom 9.12.31, R 43 I /1163 , Bl. 22; Durchschrift der Ernennungsurkunde vom 10.12.31, a.a.O., S. 24.

19

Vgl. hierzu auch Dok. Nr. 612, Anm. 27.

Der Reichskanzler sprach sich für eine Verpflichtung der Werke zur Senkung ihrer Tarife aus. Im übrigen müsse der Reichskommissar durchgreifen20.

20

Vgl. Dok. Nr. 640, P. 1 und Dok. Nr. 644.

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