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3. Stadtrandsiedlung.
Reichsminister Syrup forderte für die Fortsetzung der Stadtrandsiedlung einen Betrag von 40 Millionen RM9. Auf Grund längerer Besprechungen einigte man sich dahin, diesen Betrag aus den Mitteln des Sofort-Programms des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung flüssig zu machen, und zwar in Anrechnung auf die 100 Millionen, die im Rahmen des 500 Millionen-Programms für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des Reichs vorgesehen worden sind.10
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Zum Vorgang s. diese Edition: Das Kabinett v. Papen. Ministerbesprechung vom 29.6.1932, 11 Uhr, P. g).
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Nach der Aktennotiz Waldheckers folgte diesem Beschluß eine längere Erörterung über weitere Vorhaben und deren Finanzierung: „Krosigk legte dar, daß etwa 10 Mill. RM auf wasserwirtschaftlichem Gebiet (Küstenkanal, Oderregulierung bei Breslau, Wasserkraftwerk am Main bzw. Neckar), 30 Mill. RM für die Reichsbahn und 50 Mill. für Zwecke des Reichswehrministeriums benötigt würden, was einschließlich 40 Millionen für Stadtrandsiedlung 120–130 Mill. RM erfordere. Gereke wies darauf hin, daß die Reichsbahn erheblich mehr beanspruche (u. a. auch für wenig rentable, aber wehrpolitisch wichtige Nebenbahnen), daß er aber unmöglich unter 400 Mill. RM für die Länder, Städte und Landgemeinden usw. hinuntergehen könne, wenn es nicht eine gefährliche Enttäuschung bis in die kleinsten Landgemeinden hinein geben solle. Popitz unterstützte Gereke in dieser Forderung, das eigentliche Kommunalprogramm nicht unter 400 Mill. RM sinken zu lassen. Die Angelegenheit wurde nicht entschieden.“
Da sich infolgedessen die ursprünglichen Absichten, aus den vorgenannten 100 Millionen insbesondere auch Zwecke der Landesverteidigung zu berücksichtigen, sehr wesentlich beschränkten, nahm der Reichskanzler in Aussicht, in den nächsten Tagen mit dem Reichsbankpräsidenten in Sonderverhandlungen einzutreten, um Mittel und Wege zu finden, die Bedürfnisse der Landesverteidigung in anderer Weise zu finanzieren11.
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Nach der Aufzeichnung Waldheckers sollte es in diesem Gespräch jedoch vor allem um die Frage einer möglichen Erhöhung der Gesamtsumme für das Arbeitsbeschaffungsprogramm gehen: „Gereke wies auf die Absicht des Reichskanzlers hin, über gewisse weitere Projekte zunächst in engstem Kreise mit dem Reichsbankpräsidenten noch besonders sprechen zu wollen, und erhob die Frage, ob denn wirklich die Grenze von 500 Mill. RM unüberschreitbar sei? Der Reichskanzler schien diese Frage, ohne sie sich zu eigen zu machen, mit dem Hinweis unterstützen zu wollen, es gehe tatsächlich politisch um Sein oder Nichtsein; er betrachte diese Arbeitsbeschaffungsbeträge als sehr bescheidene Versicherungsprämie dafür, daß Schlimmeres vermieden bliebe (Kämpfe der Nationalsozialisten mit den Kommunisten). Vizepräsident Dreyse erwiderte auf die Gerekesche Frage nach der Erhöhung der 500 Mill. RM: Die Kommunen würden gewisse Enttäuschungen wohl hinnehmen müssen. Das Reichsfinanzministerium habe selbst noch sehr erhebliche Ansprüche auf dem Geldmarkt anzubringen. Er habe gegen den Wunsch, über 500 Mill. RM hinausgehen zu können, schwerste Bedenken und sehe keine Möglichkeit.“ – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 71, P. 2.
Der Reichsarbeitsminister wurde ermächtigt, die von ihm vorbereiteten Erlasse zur Fortsetzung der Stadtrandsiedlungen herausgehen zu lassen, da die Finanzierung (40 Millionen RM) als gesichert angesehen werden könne12.
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Erlaß und diesbezügliche Richtlinien des RArbM vom 20.2.1933 in: Reichsarbeitsblatt 1933, I, S. 55 ff.