2.115.2 (feh1p): Stand der Entwaffnung in Bayern.

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Stand der Entwaffnung in Bayern1.

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In einer Note vom 15.9.1920 hatte General Nollet die Streichung der §§ 5 Abs. 3 und 7 Abs. 2 der 1. Ausführungsbestimmung zum Entwaffnungsgesetz verlangt (PA/II F-M/E 2, Bd. 2).

Zur 1. Ausführungsbestimmung s. RGBl. 1920, S. 1595  f.

Die Überschrift „Stand der Entwaffnung in Bayern“ ist von dem Protokollführer, MinR Brecht, offenbar später handschriftlich eingefügt worden.

Reichskommissar Dr. Peters berichtet über die Entwicklung, die zur jetzigen Fassung von § 5 des Entwaffnungsgesetzes geführt hat und über seine Verhandlungen mit Bayern. Bayern erklärt: wir werden Einwohnerwehr entwaffnen, wenn Sicherheit, daß keine unrechtmäßigen Waffen mehr in Händen von Kommunisten. Nicht möglich. Schlage vor: Alle Waffen müssen von Bayern wieder in die staatliche Hand gebracht werden2.

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Siehe dazu und zu dem folgenden die Dok. Nr. 76, Dok. Nr. 99 und Dok. Nr. 107, bes. Anm. 4.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons: Ich habe seinerzeit v. Kahr geraten, alle Schwierigkeiten Dard vorzustellen, aber Vorschläge mir mitzuteilen. Glaube nicht, daß Kahr dementgegen selbst in Paris verhandelt hat. Einzig verständige bayerische Politik wäre gewesen, schwere Waffen herauszugeben.[290] Einseitiges Vorgehen gegen Kommunisten auf die Dauer politisch nicht möglich. Vorschläge: Bayern muß auch hinsichtlich Einwohnerwehr Greifbares tun. Nicht notwendig Auflösung, da bolschewistische Gefahr noch vorhanden. Bei mangelhafter Entwaffnung kein Widerstand der Alliierten gegen französischen etwaigen Einmarsch ins Ruhrgebiet3. Kahr muß mit Nollet persönlich sprechen (Berliner Regierung allein wird bei Bayern nicht viel erreichen, weil in schlechtem Ruf in Bayern). Reichsexekutive gegen Bayern würde Deutschland sprengen. Preger meinte, vielleicht könnte auch das Reich mit Bayern Hand in Hand gehen; das halte ich für unmöglich. Bayern muß etwas tun, was die Ruhrgefahr verringert.

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In einem wenig später abgesandten Bericht an den brit. Außenminister Curzon erklärte der brit. Botschafter in Berlin, Lord D’Abernon, jedoch, daß er die Besetzung des Ruhrgebiets für unzweckmäßig halte. Einmal würden daraus innenpolitische Unruhen entstehen und zum anderen würde man mit der tatsächlichen Durchführung der Ruhrbesetzung ein stetes Druckmittel gegenüber Deutschland verlieren, das schwer zu ersetzen sei (DBFP, 1st Series, Vol. X, p. 448–450).

Der Herr Reichskanzler Ablieferung der Waffen an staatliche Depots (Vorschlag Peters)4: Genügt das?

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Siehe dazu Dok. Nr. 99.

Reichskommissar Dr. Peters: Für die Entwaffnung ja. Aber dann überetatsmäßige Waffenbestände. Das aber leichter durchzusetzen. – In allen anderen Ländern macht Entwaffnung der Einwohnerwehren keine Schwierigkeiten.

Reichsminister Dr. Simons: Verhältnisse ändern sich nicht zu unseren Ungunsten. Daher Zeit gewinnen immer gut. Dies spricht für Peters Vorschlag.

Ministerialdirektor Göppert: Entente sieht in Einwohnerwehren Vorbereitung der Mobilmachung (auch wenn entwaffnet). Gegenstandpunkt vertretbar.

Der Herr Reichskanzler Andere süddeutsche Staaten stehen in dieser Frage auf seiten Reichs gegen Bayern5.

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Hier handelte es sich um Württemberg und Baden. Bereits Anfang November 1920 hatte der RKom. für die Entwaffnung in einem Schreiben an das AA die Ansicht geäußert, daß die Württ. und Bad. Regierung in der Entwaffnungsfrage auf dem Standpunkt der RReg. stünden (RKom. für die Entwaffnung an das AA am 6.11.1920, Abschrift an den StSRkei, R 43 I /412 , Bl. 30–31).

Reichsminister des Innern Koch: Kahrs Stellung ist schwer zu erschüttern. – Auch durch Süddeutsche Einfluß auf Kahr nehmen, Hieber z. B. Vorschlage ferner: Kahr zugeben, daß neuer Versuch gemacht werden soll, gewisse Frist zu erlangen. Noch schlimmer als Ruhreinmarsch Vorgehen gegen Bayern? Ist mir zweifelhaft. Bayerns Verhalten ist allerungünstigster Vorwand bei Ruhreinmarsch, weil SPD usw. dann gegen Regierung stehen würde.

Ministerialdirektor Göppert: Nollet verlangt, daß Unterredung mit Kahr unter Auspizien des Reiches stattfindet und autoritativen Charakter hat.

Reichsminister Dr. Simons: Ich werde nicht dabei sein, aber Göppert.

Reichswehrminister Dr. Geßler: Leider in Bayern keine bürgerliche Presse, die die Politik der Reichsregierung vertritt6. Einfluß hätte vielleicht Botschafter Mayer-Paris7.

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Zu Einzelheiten über das bayer. Pressewesen und über die Vertretung des Reichsstandpunktes in der bayer. Presse s. Dok. Nr. 139.

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Der dt. Botschafter in Paris, Mayer, war RT-Abg. der BVP und hatte viele Verbindungen nach Bayern. Siehe dazu auch u. Anm. 13.

[291] Reichsminister Dr. Simons: Besprechung mit Süddeutschen nicht in Berlin (sonst müßte man zuviel zuziehen), sondern in Süddeutschland. Infolge meiner Reden haben Franzosen bereits erklärt, wir wären wegen Ruhrgebiet unnötig argwöhnisch. Dies Bayern auf Behauptung erwidern, Franzosen wollten unter allen Umständen einmarschieren8. – Unsere Polizei reicht nicht aus. Dies ist doch die offizielle Ansicht? Sonst bitte um Mitteilung.

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Siehe dazu Dok. Nr. 78. Der RK hatte in diesem Schreiben u. a. über die bayer. Auffassung über eine mögliche Ruhrbesetzung berichtet. In dem Schreiben hieß es: „Mit der Argumentation, daß man dem Feinde jeden Vorwand zu einem Einmarsch ins Ruhrgebiet nehmen müsse, macht man in Bayern keinen Eindruck. Die Herren sind überzeugt, daß dieser Einmarsch unausbleiblich sei.“ (R 43 I /2213 , Bl. 85).

Reichsminister der Justiz Dr. Heinze: Fragen: Haben die einzelnen Waffen oder nur die Institutionen der Einwohnerwehren? Unterschied zwischen Einwohnerwehr und Orgesch? Worin liegt die Schuld Kahrs?

Reichskommissar Dr. Peters: Es gibt in Bayern Orgesch, die nicht zu Einwohnerwehr, und Einwohnerwehr, die nicht zu Orgesch gehören. Personalunion, da Escherich Einwohnerwehr leitet in Bayern. Einwohnerwehren müssen gesamt anmelden in Bayern. Das ist geschehen. Aber Ablieferung wird verweigert. Ich muß Gewißheit haben, daß Bayern in einer Woche Antwort gibt, ob oder [ob] nicht. Dann Stellung nehmen, was wir tun. Bei Nein: nach § 10 würde ich Antrag stellen müssen, Reichswehr (einschl. Bayern) mir zur Verfügung stellen9. Sie werden sicher nachgeben. Aber sehr schwierig, weil bayerische Reichswehr Gehorsam verweigern würde. Aber Kohle! Warum nicht dies Druckmittel der Entente selbst gegen Bayern anwenden?

9

Nach § 10 Abs. 3 des Entwaffnungsgesetzes hatte der RKom. für die Entwaffnung unter besonderen Umständen die Möglichkeit, bei der Durchführung seiner Aufgabe die Reichswehr zur Unterstützung heranzuziehen. Die Verwendung der Reichswehr bedurfte der Zustimmung der RReg. (RGBl. 1920, S. 1555 ).

v. Kahr stellt meinem Kommissar die nötigen Machtmittel nicht zur Verfügung. Darin liegt seine Schuld. Mein Kommissar kann daher an den einzelnen Mann nicht herankommen10.

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Zu der Haltung Bayerns s. Dok. Nr. 127.

Reichsminister Dr. Heinze: Aber nach außen (Bayern, Entente) sagen, daß wir Entwaffnungsgesetz unter allen Umständen durchführen werden.

Ergebnis:

1. Verhandlung mit Entente auf Gestattung staatlicher Waffenlager usw.11.

11

Über diese Verhandlungen war in R 43 I nichts zu ermitteln; sie haben wahrscheinlich gar nicht erst stattgefunden. Stattdessen erfolgte am 9. 12. eine dt. Note zur Entwaffnung der Einwohnerwehren. Zu dieser Note s. Schultheß 1920, II, S. 346–347.

2. Verhandlung Kahr–Nollet12.

12

v. Kahr kam vom 24. bis 26. 11. zu Verhandlungen nach Berlin. Am 26. 11. kam es zu einer Besprechung in der Rkei, von der jedoch kein Protokoll gefertigt wurde (R 43 I /1345 , Bl. 152).

RIM Koch schreibt über diese Verhandlungen mit v. Kahr: „Nun hier Verhandlungen mit Kahr, seinem stumpfen Kultusminister Matt und seinem subalternen Staatssekretär Schweyer wegen der Einwohnerwehr. Simons hält eine Note, die die Befristung fordert, außenpolitisch für erträglich. Ich stelle alle innerpolitischen Bedenken zurück, zumal der Riß gegenüber der Sozialdemokratie ohnehin unvermeidlich erscheint, und betone, wenn Frankreich aus diesem Grunde, der Deutschland spaltet, ins Ruhrgebiet einrücken würde. Ich empfehle, aus innerpolitischen Gründen die Note auch auf Ostpreußen zu erstrecken, für das Severing, der große Feind der Orgesch, wegen der Bolschewistengefahr gleichfalls eine Befristung verlangt hat. Wegen Ostpreußen, das die Franzosen als Wiege Preußens besonders fürchten, sei allerdings Ablehnung wahrscheinlich. Aber die Innenpolitik verlange seine Aufnahme. Auf der anderen Seite aber müsse Bayern den guten Willen, im Endergebnis zu entwaffnen, zeigen, indem es schwere Geschütze etc. abliefere.

Kahr ist bei englischem Botschafter gewesen und von ihm ‚ungewöhnlich freundlich‘ und interessiert empfangen; er hat ihn sogar bis an die Tür begleitet; von Nollet ‚höflich‘, aber ohne ein Wort der Äußerung.“ (Nachlaß Koch –Weser, 27, Bl. 331–333).

Zu den Verhandlungen v. Kahrs mit Lord D’Abernon siehe D’Abernon, Botschafter der Zeitenwende, Bd. 1, S. 111–113, und Geßler, Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, S. 210.

[292] 3. Druck auf Bayern. Verhandlung auch durch Süddeutsche13.

13

Verhandlungen zwischen v. Kahr und den Staatspräsidenten von Württemberg und Baden, Hieber und Trunk, haben offenbar nicht stattgefunden. Stattdessen wurde der dt. Botschafter in Paris, Mayer, gebeten, bei Gelegenheit eines Besuches in München diese Angelegenheit mit der Bayer. Regierung weiterzubehandeln (MinDir. Göppert an Botschafter Mayer, Entw., PA/II F–M/S 8, Bd. 1).

Der Herr Reichskanzler Zweifele, daß Kahr in München Hieber und Trunk empfängt. Daher vielleicht doch besser in Berlin.

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