1.134.2 (ma12p): 2. Richtlinien für die Kandidaten der Regierungsparteien.

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2. Richtlinien für die Kandidaten der Regierungsparteien.

Der Reichskanzler Der Reichsminister der Finanzen habe neulich den Gedanken vertreten, die Kandidaten der Regierungsparteien müßten dahin beeinflußt werden, daß sie sich von ihren Wählern nicht auf eine bestimmte Stellungnahme in der Aufwertungsfrage festlegen ließen, jedenfalls sich nicht in einer Weise verpflichteten, die der grundsätzlichen Haltung der Regierung zur Aufwertungsfrage widerspreche5.

5

Vgl. Dok. Nr. 271, P. 4.

Staatssekretär Joel bezeichnete es als dringend wünschenswert, daß die Regierung sich auf eine gemeinsame Formel einige.

Das Kabinett beschloß, über diese Frage in Anwesenheit des Reichsministers der Finanzen in einer am Montag, den 3. November 1924 stattfindenden Ministerbesprechung zu beraten6.

6

S. Dok. Nr. 349, P. 2.

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