2.18.3 (mu21p): 3) Frage der Wiederaufnahme der deutsch-russischen Wirtschaftsverhandlungen.

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3) Frage der Wiederaufnahme der deutsch-russischen Wirtschaftsverhandlungen.

Das Reichskabinett erklärte sich mit dem in der Vorlage des Auswärtigen Amtes vorgezeichneten Verfahren einverstanden24.

24

Wegen der Verhaftung deutscher Ingenieure und Arbeiter im Donezbecken hatte das Kabinett Marx am 15.3.28 beschlossen, die laufenden Wirtschaftsverhandlungen mit Rußland abzubrechen (R 43 I /112 , gefunden in R 43 I /136 , Bl. 256-258). Noch im März waren einige der Deutschen freigelassen worden, während nach der Mitteilung Brockdorff-Rantzaus gegen zwei weitere schwere Verdachtsmomente bestanden (Telegr. Nr. 275, 276 vom 17. u. 18.3.28; R 43 I /112 , gefunden in R 43 I /136 , Bl. 262 f., 266 f.). – Nachdem der Prozeß mit der Freilassung der deutschen Angeklagten geendet und die Urteilsbegründung nach Auffassung des AA zu politischer Beanstandung keinen Anlaß geboten hatte, stand die Wiederaufnahme der Wirtschaftsverhandlungen zur Debatte. Das AA war der Ansicht, zu besonderer Beschleunigung bestehe kein Anlaß, doch solle auch der „Eindruck bewußter Unhöflichkeit“ vermieden werden. Die RReg. solle die Bereitschaft zu Verhandlungen ab Ende Oktober zu erkennen geben, doch sie dann bis Anfang 1929 hinausschieben. Um die russischen Kreditwünsche nicht in den Vordergrund treten zu lassen, sei ein genaues Verhandlungsprogramm erforderlich. Für die Behandlung der russ. Kreditfrage sei eine teilweise Rückzahlung des 300 Mio RM Kredits von 1926 Voraussetzung (Kab. Vorlage des AA v. 20. 8.; R 43 I /112 , gefunden in R 43 I /1432 , Bl. 166 f.). Die Verhandlungen führten zu einem Abkommen, das am 21.12.28 in Moskau unterzeichnet wurde; vgl. RGBl. 1929 II, S. 53  ff.

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