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3. Zollvorlage.
Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß die Ausschüsse des Reichsrats in ihrer soeben abgehaltenen Sitzung an der Zollvorlage der Reichsregierung in einer Reihe von Punkten Änderungen beschlossen hätten. Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß die Vollversammlung des Reichsrats die Vorlage in der Fassung der Ausschußbeschlüsse verabschieden werde.
Er bat um die Ermächtigung, bei der Weiterleitung des Gesetzentwurfs an den Reichstag Doppelvorlage hinsichtlich der Punkte machen zu können, bezüglich deren der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, der Reichswirtschaftsminister und er selbst auf Grund einer noch herbeizuführenden Einigung eine Doppelvorlage für erforderlich halten würden.
Mit diesem Vorschlage war das Reichskabinett einverstanden7.