Text
15. Entwurf eines Gesetzes betreffend die Neuregelung der in §§ 68, 74 und 75 des Handelsgesetzbuches sowie im § 133 der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen.
Der Entwurf wird vom Kabinett gebilligt14.
- 14
In der Gesetzesbegründung heißt es zur Intention des Gesetzes: „Die im Handelsgesetzbuch und in der Gewerbeordnung bei der Regelung des Dienstverhältnisses der Handlungsgehilfen und technische Angestellten vorgesehenen Gehaltsgrenzen stehen mit den gegenwärtigen Gehaltsverhältnissen nicht mehr in Einklang. […] Von den Angestelltenverbänden ist der dringende Wunsch geäußert worden, diese Gehaltsgrenzen den gegenwärtig tatsächlich gezahlten Gehältern anzupassen.“ Der Entwurf (R 43 I/2009) ist identisch mit der in den RT-Drucksachen wiedergegebenen Fassung (RT-Drucks. Nr. 2331, Bd. 368).