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3. Zurückziehung der Militär-Eisenbahndirektion 8 aus Kurland und Litauen.
Die von dem Minister der öffentlichen Arbeiten angeregte Weiterbelassung der Militär-Eisenbahndirektion 8 in Kurland und Litauen unter Umwandlung in eine Zivilverwaltung zwecks Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes im Räumungsgebiet und zwecks Vermeidung des Verlustes großer deutscher Werte7 fand nach eingehender Erörterung nicht die Billigung des Kabinetts; man beschloß vielmehr, keine neue Zivilverwaltung einzurichten; es sollten vielmehr die Beamten zurückkehren und möglichst alles Material (Wagen, Lokomotiven usw.) zurückgeführt werden.
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Siehe dazu das Schreiben des PrArbM an die Rkei vom 17.10.19 (R 43 I/48, Bl. 18 f.).