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1. Personaletat des Reichsverkehrsministeriums.
Der Reichsverkehrsminister berichtete, daß der Sparausschuß aus der Erhöhung des Personaletats des Reichsverkehrsministeriums6 für die anderen Ressorts keine Folgerungen zu ziehen zugesagt habe. Auch der Sparkommissar habe eine Vermehrung des Beamtenkörpers für das Luftwesen, die Wasserstraßen, das Kraftfahrwesen und die Eisenbahnen im Verkehrsministerium für gerechtfertigt erachtet.
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Vgl. Dok. Nr. 318, P. 4, dort auch Anm. 12.
Der Reichsminister der Finanzen erklärte es für erwünscht, wenn die Vermehrungen aus dem Reichstag heraus beantragt würden.
Der Reichsverkehrsminister schlug vor, daß er, als Fachminister, den Antrag stelle.
Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden7.
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Ein derartiger Antrag des RVM erfolgt nicht. Der Haushalt des RVMin. wird vom RT am 27. 3. mit den beantragten Personalerhöhungen unverändert angenommen (RT-Bd. 390, S. 6799).