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[39]Politische Lage.
a) Flaggenfrage.
Der Reichsminister des Innern erläuterte kurz die Sachlage und erklärte es für zweckmäßig, daß die Regierungsparteien einen Antrag einbrächten, wonach ein Reichstagsausschuß zur Prüfung der Flaggenfrage eingesetzt werden solle1.
Von seiten der anwesenden Abgeordneten wurden gegen diesen Vorschlag keine Bedenken erhoben2.
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Am 23.6.26 vermerkte RegR Wienstein, das RIMin. habe „den Entwurf eines Initiativ-Antrages ausgearbeitet, wonach ein Reichstagsausschuß sich mit der Flaggenfrage befassen solle“ (R 43 I/1834, Bl. 58–59). Zur Einbringung eines solchen Antrages und zur Einsetzung des geplanten Ausschusses kam es jedoch nicht. Die Rkei schrieb den Vorgang nach wiederholter Vorlage schließlich am 26.7.27 zu den Akten, da die Flaggenfrage „zur Zeit nicht akut“ sei.