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4. Fürstenauseinandersetzung sowie Frage der Aufwertung bzw. Ablösung der Renten der Standesherren20.
Der Reichsminister des Innern führte aus, daß er am Freitag, den 3. Juni nach Thüringen fahren wolle, um in der Auseinandersetzung zwischen der thüringischen Regierung und dem ehemaligen Herzogshaus von Gotha vermittelnd einzugreifen.
Ein besonderes Reichsgesetz wegen der Renten der Standesherren halte er sachlich nicht für erforderlich, jedoch werde man wohl abschließend hierüber erst etwas später urteilen können.
Der Reichsminister der Justiz sprach sich gleichfalls gegen ein besonderes Reichsgesetz wegen der Renten der Standesherren aus.
Das Reichskabinett beschloß, in der ersten nach Pfingsten stattfindenden Kabinettssitzung erneut den Bericht des Reichsministers des Innern entgegenzunehmen und sich mit der Angelegenheit zu befassen21.