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3. Umgestaltung des Reichs- und Staatskommissariats für das Ruhrgebiet.
Es ergab sich Einverständnis darüber, daß für das Ruhrgebiet ein besonderer Reichs- und Staatskommissar bestehen bleiben soll. Seine Aufgabe soll etwa dahin lauten, sämtliche Fragen zu verfolgen, die sich auf die Steigerung der Kohlenförderung, auf die Überschichten, auf die bessere Ernährung usw. der Bergarbeiter und auf die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Kohlenbergbau beziehen, und über diese Fragen mit den beteiligten Kreisen zu verhandeln. Eine Vollmacht dieses Inhalts soll von Minister Severing in Verbindung mit dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Reichswirtschaftsministeriums vorbereitet werden3.