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2. [Deutsche Vorbehalte bei ungenügenden alliierten Zugeständnissen]
Für den Fall, daß die Entente ungenügende Zugeständnisse macht, schlägt Reichsminister Erzberger vor, einen Beschluß der Nationalversammlung herbeizuführen, daß sie einen Frieden nicht annehmen könne ohne bestimmte, näher zu bezeichnende Punkte. Diesen Beschluß möge man dann den gegnerischen Regierungen mitteilen in der Erwartung, daß sie sich darauf äußern, ohne inzwischen gewaltsame Schritte zu unternehmen. Minister Erzberger verliest einen Entwurf für den Beschluß der Nationalversammlung2.
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Der von Erzberger vorgelegte Entwurf ist weder in den Akten der Rkei noch im Nachl. Erzberger zu ermitteln.
Das Kabinett beschließt, diesen Gedanken weiter zu verfolgen. Die Angelegenheit soll zunächst vertraulich mit je zwei Mitgliedern der einzelnen Fraktionen besprochen werden. Reichsminister Erzberger übernimmt dies3.
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Tatsächlich beschloß die NatVers auf ihrer 40. Sitzung am 22.6.1919, den Unterzeichnungsvorbehalt der RReg. zu unterstützen, der von RMinPräs. Bauer formuliert wurde: „Die Regierung der dt. Republik ist bereit, den Friedensvertrag zu unterzeichnen, ohne jedoch damit anzuerkennen, daß das dt. Volk der Urheber des Krieges sei und ohne eine Verpflichtung nach Art. 227 bis 230 [Strafbestimmungen für Kriegsverbrecher] des Friedensvertrages zu übernehmen.“ Für diese Erklärung stimmten 237 von 381 Abgeordneten (NatVers Bd. 327, S. 1115, 1136 ff. ). In einer Note vom gleichen Datum lehnte der Präsident der all. Friedenskonferenz, Clémenceau, den dt. Vorbehalt ultimativ ab (Schultheß 1919, II, S. 571 f.).
[436] Minister Erzberger hatte zuerst angeregt, für den Fall, daß die Gegner den Beschluß der Nationalversammlung zurückweisen sollten, Neuwahlen auszuschreiben und für deren Dauer Anspruch auf Waffenstillstand zu erheben. Gegen Neuwahlen in einem so kritischen Zeitpunkt erhoben sich jedoch wegen der Gefährdung der inneren Lage schwere Bedenken. Minister Erzberger ließ darauf diese Anregung fallen.