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6. Außerhalb der Tagesordnung: Ausführungsverordnung zum Notstandsmaßnahmengesetz.
Das Kabinett stimmte dem Entwurf vorbehaltlich der heute nicht vertretenen Ressorts zu. Nach Angabe des Herrn Staatssekretär Geib ist das Reichsfinanzministerium mit dem Entwurf einverstanden3.
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Vermutlich handelt es sich um die Ausführungsverordnung zum Gesetz über Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden- und Angestelltenversicherung (RGBl. 1922 I, S. 677 f.).