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[619]5. Entwurf eines Gesetzes über den Volksentscheid.
Der vom Reichsminister des Innern vorgelegte Entwurf wird genehmigt12.
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„Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik” online
Der vom Reichsminister des Innern vorgelegte Entwurf wird genehmigt12.