Text
1. Entwurf eines Gesetzes betreffend Wochenhilfe und Wochenfürsorge.
Das Kabinett billigte den Entwurf1.
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Es geht in dem Gesetz um die Anpassung der für Wochenhilfe und Wochenfürsorge ausgeworfenen Barbeträge an die seit der Verkündigung des Gesetzes vom 26.9.1919 (RGBl. 1919, S. 1757) veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse. Der GesEntw. in R 43 I/2087, Bl. 170-179 ist identisch mit der in den RT-Drucksachen wiedergegebenen Fassung (Nr. 2342, Bd. 368).