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5. Im Reichshaushaltsplan für 1930 vorgesehene Bauvorhaben.
Der Reichsminister der Finanzen nahm Bezug auf das den Reichsministern zugegangene Schreiben des Staatssekretärs in der Reichskanzlei vom 8. Mai 19304 und erklärte, daß er den Haushaltsplan 1930 nochmals eingehend auf etwaige Streichungsmöglichkeiten bei Bauvorhaben habe durchprüfen lassen. Ebenso habe der Reichssparkommissar diese Frage geprüft. Danach seien erörterungsfähige Möglichkeiten nur beim Reichsarbeitsministerium, Reichswehrministerium,[120] Reichsverkehrsministerium und Reichsfinanzministerium vorhanden. Der Reichssparkommissar habe angeregt
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StS Pünder hatte dem RFM geschrieben, dem RK sei aufgefallen, daß sich die Gesamtausgaben für die im Haushaltsplan veranschlagten Bauvorhaben auf etwa 28 Mio RM (9,5 Mio RM für Neubauten und 18,5 Mio RM für begonnene Bauten) beliefen. Der RK halte weitere Streichungen der Bauvorhaben für geboten, wobei sich solche Kürzungen nur auf Neubauten, nicht aber auf begonnene Bauten erstrecken könnten (Konzept des Schreibens vom 8.5.30 mit einer „Nachweisung der im Haushalt für das Rechnungsjahr 1930 veranschlagten Bauvorhaben (Neubauten und Fortführung begonnener Bauten)“ in R 43 I/881, Bl. 87–100).
a) beim Etat des Reichsarbeitsministeriums folgende Positionen nachzuprüfen:
1. | Kapitel E 14 Titel 7 Ausbau der Falkensteinkaserne in Koblenz | 200 000 RM |
2. | daselbst Titel 10 Ausbau des Versorgungsamts Bielefeld | 50 000 RM |
250 000 RM |
Der Reichsarbeitsminister erklärte sich bereit, auf den Ausbau der Falkensteinkaserne für das Jahr 1930 zu verzichten. Bezüglich des Versorgungsamts Bielefeld bat er, es bei der Regierungsvorlage zu belassen.
Das Kabinett beschloß dementsprechend.
b) beim Reichswehrministerium im Heeresetat Bauvorhaben im Gesamtbetrage von 1,39 Millionen RM und beim Marineetat Bauvorhaben im Gesamtbetrage von rund 1 Million zu streichen.
Es wurde festgestellt, daß über die Kürzungsmöglichkeiten beim Wehretat Verhandlungen mit den Koalitionsparteien im Gange sind5. Beschlüsse wurden daher nicht gefaßt.
c) beim Reichsverkehrsministerium Bauvorhaben im Gesamtbetrage von rund 800 000 RM zu streichen.
Es wurde festgestellt, daß der Hauptbetrag des Vorschlags auf Kapitel E 10 Titel 17 „Umbau der Mühlendamm-Staustufe der Spree in Berlin“ entfällt.
Das Kabinett beschloß, von einer Streichung beim Verkehrsetat abzusehen.
d) beim Reichsfinanzministerium Streichungen im Gesamtbetrage von 1,4 Millionen RM vorzunehmen.
Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er die Streichung von 1,022 Millionen RM ohne weiteres zugestehen könne, daß er bereit sei, nachprüfen zu lassen, ob auch den weitergehenden Anregungen des Reichssparkommissars entsprochen werden könne. Er teilte ferner mit, daß er bereit sei, in seinem Etat den Ansatz für technische Hilfsmittel um 1 Million RM zu kürzen.
Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis.