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[316] 2) Erhöhung der Personen- und Gepäcktarife.
Das Kabinett beschließt, eine Erhöhung der Tarife z. Zt. nicht vorzunehmen und die Frage vorläufig zurückzustellen5.
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Der RVM hatte mit Schreiben vom 9. 3. eine Erhöhung der Personen- und Gepäcktarife um 100 bzw. 50% beantragt und zur Begründung u. a. ausgeführt, daß z. Zt. die Gütertarife das 5716fache des Friedenspreises betragen, die Personentarife hingegen in der 1. Klasse das 1372fache, in der 2. Klasse das 1066fache und in der 3. und 4. Klasse nur das 800fache des Friedenspreises ausmachen würden (R 43 I/1067, Bl. 168). Zum 1. 3. waren die Personentarife bereits um 100% erhöht worden. StS Hamm vermerkte zur Kabinettsvorlage am 13. 3.: „Ich halte die Erhöhung für wirtschaftlich gerechtfertigt und die Einwendungen der Wirtschaft gegen die Preispolitik der Reichsbahn im allgemeinen für unberechtigt. Im gegenwärtigen Zeitpunkt aber ist die Erhöhung der Personentarife immerhin eine politische Frage, die im Zusammenhang mit der allgemeinen Preisfrage zu entscheiden ist; ich möchte indes annehmen, daß auf die allgemeine Preisbewegung die Erhöhung der Fahrpreise keinen allzu ungünstigen Einfluß üben wird, wenn entsprechend Aufklärung gegeben wird. Wichtig scheint mir noch, ob nicht der Schul- und Arbeiterverkehr etwas geschont werden könnte, während der Vorort- und Siedlungsverkehr im allgemeinen wegen der Lage der Klein- und Straßenbahnen nicht besonders entlastet werden kann. In diesem Zusammenhang hielte ich es für sehr wünschenswert, wenn den gemeindlichen Tariferhöhungen für Wasser, Strom, Gas usw. vom RFMin. entgegengewirkt würde.“ (R 43 I/1067, Bl. 169,170).