Text
[766]9. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung über Gehaltszahlungen der Beamten
[Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu10.]
- 10
Die VO wird am 4.7.24 erlassen (RBesBl. S. 201). Sie verlängert die dem RFM erteilte Ermächtigung, die Vorauszahlung der Beamtengehälter zu regeln.