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2. Hilfsmaßnahmen für die Bergarbeiterschaft des Saargebiets.
Der Reichsarbeitsminister trug den Sachverhalt vor.
Das Reichskabinett stimmte den vom Auswärtigen Amt vorgelegten Vorschlägen der Ressorts zu4. Die erforderlichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften sollen im Reichsarbeitsministerium geführt werden5.