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1. Abbau der Reichszuschüsse zur Brotgetreidewirtschaft.
Das Kabinett stimmt den vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in seinem Schreiben vom 6. Januar 1922 – I 15 538 – gemachten Vorschlägen zu1.
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Mit Schreiben vom 6.1.1922 hatte der REM den Reichsministern eine Denkschrift über den Abbau der Reichszuschüsse zur Brotgetreidewirtschaft übersandt und gleichzeitig um Zustimmung des Kabinetts zu folgenden Punkten gebeten: „1. daß vom 16.2.1922 ab die Abgabepreise der Reichsgetreidestelle für Getreide und Mehl so festgesetzt werden, wie es einer Erhöhung der zur Zeit geltenden Brotpreise etwa um 75% entspricht, – 2. daß der infolge der Verschlechterung des Standes der Mark eingetretene Mehrbedarf an Verbilligungsgeldern auf der Grundlage der gemäß 1 zu erhöhenden Abgabepreise alsbald in einem Nachtrag zum Reichshaushalt angefordert wird, – 3. daß für den Übergang vom Wirtschaftsjahr 1921 zum Wirtschaftsjahr 1922 eine Reserve von rund einer Million Tonnen Brotgetreide durch Ankauf von Auslandsgetreide beschafft wird.“ (Denkschrift und Begleitschreiben in R 43 I/1260, Bl. 2-13).