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3. Vierter Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für 1922.
Nach Vortrag des Vertreters des Reichsministers der Finanzen wurde die Zustimmung erteilt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 240 Milliarden Mark im Wege der Anleihe flüssig zu machen1.