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3. Genehmigung zur Vernehmung des Herrn Reichsminister Fehr als Zeuge und Sachverständiger.
Das Kabinett stimmte dem Antrage zu2.
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Fehr hatte am 29.6.22 den folgenden Antrag gestellt: „In dem bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Kempten schwebenden Strafverfahren gegen den Kaufmann Fritz Peters wegen Beleidigung der bayrischen Landesfettstelle, deren Vorstand ich bis zur Übernahme meiner jetzigen Stelle war, soll ich auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde von dem Amtsgericht in Charlottenburg als Zeuge und Sachverständiger vernommen werden. Gemäß §§ 53, 76 Abs. 2 der Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich bitte ich ergebenst, mir die Genehmigung zur Aussage erteilen zu wollen. Bedenken dürften nicht bestehen, da der Strafantrag von dem mir in meiner früheren Stellung vorgesetzten Bayrischen Staatsministerium für Landwirtschaft gestellt worden ist.“ (R 43 I/929, Bl. 52).